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Verhandlungen über Mängelbeseitigung unterbrechen die Verjährung der Vergütungsansprüche nicht, §§ 199 Abs. 1 Nr. 1, 203 BGB, Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, 14 Nr. 1, 2 und 4 VOB/B
OLG Stuttgart, AZ: 10 U 146/12, 26.03.2013
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