Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümergemeinschaft kann auf sich keine Zwangshypothek eintragen lassen, wenn der Titel nach altem Recht noch auf die übrigen Wohnungseigentümer ausgestellt ist, § 1115 Abs. 1 BGB
OLG München, AZ: 34 Wx 146/13, 25.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsvollstreckung Wohngelder Hausgelder säumiger Wohnungseigentümer Eigentumswohnung Eintragung
Ähnliche Urteile
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Kosten der Zwangsverwaltung nach § 155 ZVG können nicht durch die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG beschränkt werden
- WEG-Verwalter bezahlt KFB nicht - Rechtsanwalt darf Vollstreckungsgebühren für jeden Schuldner gesondert abrechnen
- Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG geht staatsanwaltschaftlichem Vollstreckungsverbot nach § 111h Abs. 2 StPO vor
- Staat haftet für Wohngeldschulden einer geerbten Wohnung grds. nur mit dem Nachlass; §§ 21, 28 WEG; 1936, 1942 BGB, 780 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Tierhaltung Schimmel Miete Sondereigentum Garage Organisationsbeschluss Protokoll Einstimmigkeit Treppenlift Kurioses Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Abmahnung Verwalter Veränderung Makler Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Kündigung Eigenbedarfskündigung Beschluss Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Arzthaftung Abschleppen Beirat Anfechtungsklage Teilungserklärung Gegenabmahnung Jahresabrechnung Wurzeln Nutzungsentschädigung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Durch die mittlerweile anerkannte Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und ihre damit einhergehende Aktivlegitimation bei Wohngeldforderungen werden alte Titel, die noch auf die übrigen Wohnungseigentümer lauten, nicht unwirksam. Will die Eigentümergemeinschaft dennoch vollstrecken, dürfte ihr die Möglichkeit einer Titelumschreibung gegeben sein.