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Haftung bei grob fahrlässiger Schädigung eines Vereines
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 304/09, 15.11.2011
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Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Der Beschluss macht klar,wie wichtig eine angemessene Haftpflichtversicherung auch für ehrenamtlich oder unentgeltlich Tätige ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: BGB § 27 Abs. 3, § 254 F, § 670 Verein Vereinsarbeit Ehrenamt Haftung Haftungsprivileg haften Haftpflichtversicherung Klub Club Klubarbeit Schaden fahrlässig grob Fahrlässigkeit Vereinsmitglied Mitglied
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