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Mietbürgschaft zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges auch über einen Betrag von drei Monatsmieten hinaus zulässig; § 551 Abs. 1, 4 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 379/12, 10.04.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietkaution Höhe Bürgschaft Mietrückstand Mietrückstände Zahlungsverzug Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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