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Mandatskündigung durch Rechtsanwalt zur Erzwingung eines höheren Honorars zur Unzeit unzulässig, §§ 123 Abs. 1, 311 Abs. 2, 675 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 138/11, 07.02.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwaltsvergütung Frank Dohrmann Bottrop Honorarvereinbarung Gerichtstermin vor mündlicher verhandlung
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