Detailansicht Urteil
Bauherr muss sich nur Planungsfehler des Architekten zurechnen lassen, nicht aber Fehler bei der Bauaufsicht, §§ 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B a.F., 254 Abs. 2 S. 2, 278 S. 1 BGB
OLG Hamm, AZ: 12 U 75/12, 12.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Architekt Bauherr Mangel fehlerhaftes Werk Leistung Bauausführung Haftung Werkunternehmer eigenes Verschulden Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Fehlen einer zugesicherten Werksgarantie ist ein erheblicher Mangel; § 437 BGB
- Beim Auto eingebaute Auspuffanlage zu schnell verrostet: Welche Ansprüche hat der Besteller aus dem Werkvertrag?
- Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch
- Anspruch auf den restlichen Werklohn für die Verlegung von Parkett
- Absage eines Konzerttermins ist nicht zwangsläufig Kündigung des Verastaltungsvertrags
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Nachbarrecht Verwalter Mietminderung Kurioses Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Schimmel Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Miete Wohnungseigentümer Sondereigentum Makler Protokoll Jahresabrechnung Beschluss Veränderung Telefonwerbung Teilungserklärung Arzthaftung Beirat Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Abmahnung Wurzeln Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Abschleppen Garage Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!