Detailansicht Urteil
Bauherr muss sich nur Planungsfehler des Architekten zurechnen lassen, nicht aber Fehler bei der Bauaufsicht, §§ 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B a.F., 254 Abs. 2 S. 2, 278 S. 1 BGB
OLG Hamm, AZ: 12 U 75/12, 12.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Architekt Bauherr Mangel fehlerhaftes Werk Leistung Bauausführung Haftung Werkunternehmer eigenes Verschulden Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Fehlen einer zugesicherten Werksgarantie ist ein erheblicher Mangel; § 437 BGB
- Beim Auto eingebaute Auspuffanlage zu schnell verrostet: Welche Ansprüche hat der Besteller aus dem Werkvertrag?
- Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch
- Anspruch auf den restlichen Werklohn für die Verlegung von Parkett
- Absage eines Konzerttermins ist nicht zwangsläufig Kündigung des Verastaltungsvertrags
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Veränderung Einstimmigkeit Protokoll Kündigung Beschluss Garage Arzthaftung Verkehrsunfall Jahresabrechnung Makler Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Beirat Miete Treppenlift Telefonwerbung Wurzeln Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Sondereigentum Organisationsbeschluss Abmahnung Tierhaltung Teilungserklärung Anfechtungsklage Abschleppen Schimmel Verwalter Kurioses Mietminderung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!