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Zur Haushaltsersparnis und der Berücksichtigung von Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen im Krankheitsfall, § 33 Abs. 1 EStG
FG Neustadt, AZ: 5 K 2017/10, 17.12.2012
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Fazit: Erfolgt eine Unterbringung im Pflegeheim allein aus Altersgründen, kann kein Steuervorteil geltend gemacht werden. Erfolgt die Unterbringung im Pflegeheim dagegen vornehmlich aus gesundheitlichen Gründen, kann vorübergehend eine doppelte Haushaltsführung steuerersparend Berücksichtigung finden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Miete Mietrecht Altenheim Altersheim Krankheit Krankenhaus Sanatorium rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Steuern Einkommenssteuer doppelte Haushaltsführung Mieter Mietrecht Wohnung vermieter Kündigung Kündigungsfrist
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