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Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens können auch in einem Beweissicherungsverfahren erstattungsfähig sein; §§ 91 Abs. 1 S. 1, 494 a Abs. 2 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZB 60/11, 07.02.2013
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Keywords: Sachverständigengutachten Gutachter Gutachten Kosten Privatgutachten KostenErstattung Erforderlichkeit Gutachterkosten Relation Verhältnis Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Prozess
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