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Zum Streitwert im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, §§ 49a GKG, 3 ZPO
AG Regensburg, AZ: 8 C 2322/08, 06.03.2009
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Bei der Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung ist für die Berechnung des Geschäftswertes das Einzelinteresse des klagenden Wohnungseigentümers maßgeblich.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank DOhrmann Rechtsanwalt Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht