Detailansicht Urteil
Zum Streitwert im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, §§ 49a GKG, 3 ZPO
AG Regensburg, AZ: 8 C 2322/08, 06.03.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank DOhrmann Rechtsanwalt Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ähnliche Urteile
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Nachbarrecht Telefonwerbung Miete Schimmel Mietminderung Wurzeln Kündigung Abschleppen Jahresabrechnung Treppenlift Beschluss Eigentümerversammlung Protokoll Teilungserklärung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Makler Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Gegenabmahnung Abmahnung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Kurioses Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Veränderung Einstimmigkeit Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Verwalter Beirat Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!