Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Vermieter hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen staatlicher Enteignung gegen das Land, wenn bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Mieter die Wohnung beschädigt wird; § 102 StPO; Art. 14 GG
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 253/12, 14.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu.

Er trägt nicht das Risiko von Sachschäden bei Ermittlungsmaßnahmen gegen seinen Mieter, so dass die Annahme eines entschädigungspflichtigen Sonderopfers des Vermieters gegen das Land oder den Bund in Betracht kommt.

Der Vermieter verliert nicht im enteignungsrechtlichen Sinn durch die bloße Vermietung seine Stellung als unbeteiligter Dritter mit der Folge, dass strafprozessuale Maßnahmen gegen den Mieter seiner Sphäre zuzuordnen wären.

Ein dem Anspruch aus enteignendem Eingriff zugrunde liegendes gleichheitswidriges Sonderopfer kann allerdings dann zu verneinen sein, wenn der Vermieter weiß beziehungsweise davon erfährt oder es sich ihm aufdrängen muss, dass die Wohnung für die Begehung von Straftaten, die Lagerung von Diebesgut oder von Drogen benutzt wird oder werden soll, und er gleichwohl den Mietvertrag abschließt oder von einem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

Ein Ersatzanspruch scheitert nicht daran, dass der eingetretene Schaden lediglich 802,00 € beträgt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Polizei Hausdurchsuchung Wohnungsdurchsuchung Beschädigung Tür aufbrechen Kosten erstattungsanspruch Staat Wohnung Mietsache mietwohnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop