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Die Missachtung der Rechtsprechung des BGH durch ein nachrangiges Gericht verletzt das rechtliche Gehör und ist willkürlich; Art 10 Abs. 1, 15 Abs. 1 Verf BE, §§ 536 Abs. 1 S 3 BGB, 522 Abs. 2 ZPO
VerfGH Berlin, AZ: 11/12, 23.01.2013
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Keywords: Mieter Beweislast Darlegungslast Mangel Mietminderung Gebrauchbeeinträchtigung Mängel rechtliches Gehör Willkür Rechtsanwalt frank Dohrmann bottrop
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