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Zur Umfang der Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten und Vollmachtrüge im Kostenfestsetzungsverfahren; § 88 ZPO
OLG Karlsruhe, AZ: 13 W 18/13, 04.06.2013
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Eine fehlende Bevollmächtigung kann zwar auch im Kostenfestsetzungsverfahren gerügt werden, eine Prüfung der Vollmacht für das vorausgegangene Hauptsacheverfahren erfolgt in diesem Rahmen jedoch nicht mehr.

Auch eine im Kostenfestsetzungsverfahren erhobene Rüge steht der Kostenfestsetzung gemäß dem Antrag des Antragstellervertreters nicht entgegen, wenn die Antragsgegnerin selbst eine Prozessvollmacht des Antragstellervertreters für das Hauptsacheverfahren einschließlich Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegt hat, welche ihr nach eigenem Vortrag mit dem Abmahnungsschreiben gleichen Datums übersandt worden war.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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