Detailansicht Urteil
Anfechtungsklage gegen Wohnungseigentümergemeinschaft hemmt die Anfechtungsfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG nicht
LG Köln, AZ: 29 S 93/08, 12.02.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 230/10, 01.04.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 136/10, 11.02.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/10, 21.01.2011
-
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 128/09, 09.11.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/09, 05.03.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Teilrechtsfähigkeit teilrechtsfähig WEG Eigentümergemeinschaft Parteiwechsel Klagehäufung Klägeänderung Rubrum Rubrumsberichtigung Klagefrist Begründungsfrist nachträgliche Eigentümerliste Nachreichen Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Parteibezeichnung Berichtigung Oberhausen Parteistellung Klageumstellung mündliche Verhandlung Gericht Gerichtstermin Klageänderung zulässige demnächst Zustellung
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer kann als Nebenintervenient einer Anfechtungsklage dem Anerkenntnis der Gemeinschaft widersprechen; §§ 44 Abs. 4 WEG, 69 ZPO
- Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen sind gegen die Gemeinschaft, nicht gegen den Verwalter zu richten; § 44 WEG
- Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind gleicher Streitgegenstand/ Anfechtungsfrist trotz falscher Beklagten gewahrt?
- Beschlussanfechtungsklage gegen falsche Partei gerichtet: Klageabweisung oder Rubrumsberichtigung? - § 45 Satz 1 WEG
- Zur Kostenerstattung nach Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen falsche Partei; §§ 44 WEG; 269 Abs. 3 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Protokoll Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Telefonwerbung Beirat Mietminderung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Nachbarrecht Tierhaltung Arzthaftung Beschluss Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Kündigung Garage Makler Treppenlift Veränderung Verwalter Jahresabrechnung Anfechtungsklage Miete Abschleppen Wurzeln Gemeinschaftseigentum Schimmel Abmahnung Kurioses Sondereigentum Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Wird die Revision nicht zugelassen, birgt eine fehlerhafte Parteibezeichnung ein erhebliches Risiko, wenn einzelne Landgerichte eine andere Auffassung als der BGH vertreten.
Von daher empfiehlt es sich in wohnugneigentumsrechtlichen Verfahren immer, die Passivlegitimation besonders sorgfältig zu prüpfen, um nach allen Rechtsauffassungen eine fristgerechte Klage einzureichen, ohne auf den Großmut des BGH hoffen zu müssen.