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Aufnahme eines Lebensgefährten nur mit Erlaubnis des Vermieters
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 371/02, 05.11.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Mieter Vermieter Überbelegung Lebensgefährte Einzug Erlaubnis Dritte Dritter weitere Personen Mietwohnung BGB 540 553 berechtigtes Interesse Lebensgemeinschaft Aufnahme
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