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Klageänderung bei falschen Beklagten einer Anfechtungsklage im WEG-Verfahren muss innerhalb der Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG erfolgen
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 128/09, 09.11.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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- Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen sind gegen die Gemeinschaft, nicht gegen den Verwalter zu richten; § 44 WEG
- Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind gleicher Streitgegenstand/ Anfechtungsfrist trotz falscher Beklagten gewahrt?
- Beschlussanfechtungsklage gegen falsche Partei gerichtet: Klageabweisung oder Rubrumsberichtigung? - § 45 Satz 1 WEG
- Zur Kostenerstattung nach Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen falsche Partei; §§ 44 WEG; 269 Abs. 3 ZPO
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Krönung dieses Verfahrens war, dass die aussichtsreiche Revision wegen einer mangelhaften Revisionsbegründung als unzulässig verworfen wurde (BGH V ZR 250/10). Da hatte sich ein BGH-Anwalt augenscheinlich zu siegessicher gefühlt.