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Zahlung des Gerichtskostenvorschusses nach 17 Tagen noch als "demnächst" i.S.d. § 167 ZPO / unbestimmte Beschlussfasung ist rechtswidrig; §§ 18, 23 WEG
LG München I, AZ: 1 S 6883/08, 22.09.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustellung demnächst gerichtskostenvorschuss Unbestimmtheit Beschlussfassung Anfechtungsklage Klagefrist Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bestimmtheit Bottrop Abmahnung Sachverhalt Konktret
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