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Klagefrist auch bei falscher Parteibezeichnung im Anfechtungsverfahren eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft gewahrt, wenn ein Parteiwechsel erfolgt; § 46 Abs. 1 S. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 230/10, 01.04.2011
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Die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG wird auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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