Detailansicht Urteil
Ungültigkeiterklärung der Verwalterstellung wirkt ex tunc, zwischenzeitliche Rechtshandlungen bleiben wirksam; §§ 23 Abs. 4, 46 WEG
KG Berlin, AZ: 1 W 209/05, 31.03.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage verwalterwahl Aufhebung Rechtswidrigkeit Nichtigkeit ordnungsgemäße verwaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Kurioses Jahresabrechnung Beschluss Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Mietminderung Nutzungsentschädigung Garage Miete Einstimmigkeit Protokoll Verwalter Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Abmahnung Sondereigentum Tierhaltung Beirat Kündigung Wurzeln Gemeinschaftseigentum Makler Verkehrsunfall Veränderung Arzthaftung Schimmel Anfechtungsklage Teilungserklärung Abschleppen Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Nachbarrecht Telefonwerbung Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!