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Partei kann mangels Beschwer grundsätzlich keine Streitwerbeschwerde einlegen; §§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, 66 Abs. 3 Satz 3, 68 Abs. 1 Satz 5GKG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 59/11, 20.12.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwertbeschwerde Partei Anwalt Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Kosten Zulässigkeit Begründetheit
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