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Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter bei verweigerter Besichtigung der Wohnung durch den Mieter; §§ 546, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
LG Oldenburg, AZ: 6 S 75/12, 03.08.2012
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Verbundene Urteile
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AG Bottrop, AZ: 8 C 135/13, 03.04.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 221/09, 05.10.2010
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AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 2 C 418/06, 28.02.2007
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AG Hamburg-Mitte, AZ: 49 C 513/05, 23.02.2006
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BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 2285/03, 16.01.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Besichtigung Besichtigungsrecht Vermieter Mangel Duldung ZUgang Ankündigung Mieter Wohnung Wohnungsbesichtigung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop ansspruch Weigerung verweigerung
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Die Entscheidung des LG Oldenburg stellt eine Einzelfallentscheidung dar, die sicherlich nicht verallgemeinert werden darf. Das Landgericht hat seine Entscheidung auch nicht nur allein auf die Verweigerung des Mieters zur Besichtigung der Wohnung gestützt, sondern eine Abwägung der Gesamtumstände vorgenommen.
Vor diesem Hintergrund verbiete sich eine pauschale Übertragung auf andere Sachverhalte.
Der BGH (VIII ZR 221/09) hatte bereits festgestellt, dass die Weigerung des Mieters zur Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter im Einzelfall auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.