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Verjährungsfrist von Ersatzansprüchen beginnt zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 114/04, 19.01.2005
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Keywords: Mieter Vermieter Miete Mangel Schadenersatz Schadensersatz Schaden Auszug Frist Monate 548 BGB Mietobjekt Wohnung Ersatzanspruch Verjährung Verjährungsfrist Ablauf Wohnungsrückgabe 200
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