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Unzulässige Kündigung der Wohnung wegen Zahlungsverzug, wenn Jobcenter zu späte Zahlung verschuldet.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 64/09, 21.10.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: BGB §§ 278, 543 Miete Mietrecht Mieter Vermieter Sozialamt Jobcenter Überweisung zu spät Mietwohnung Kündigung Rausschmiss Hartz IV 4 Sozialleistungen Arbeitsamt Sozialhilfeempfänger Mieteingang Mietüberweisung Frist
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