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Recht auf Satellitenschüssel für Ausländer
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 67/08, 16.09.2009
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Der Vermieter muss die Anbringung einer Satellitenschüssel genehmigen, wenn ein ausländischer Mieter über Kabel keine Sender aus seiner Heimat empfangen kann.
Die Mieter hätten ein berechtigtes Interesse daran, Sender aus ihrer Heimat zu empfangen; allerdings müssen sich die Mieter aber auch um die Versicherung und die Rückbaukosten kümmern.
Sender und Fernsehprogramme aus EU-Mitgliedsaaten dürfen dabei grundsätzlich weiterverbreitet werden. Inwieweit andere ausländische Sender verfassungskonform sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Zusatzpakete zum Kabelfernsehen beinhalten bei Bedarf auch ausländische TV-Programme. Bevor ein Vermieter eine Schüssel genehmigen muss, sollte er die Mieter auffordern, sich solche TV-Sender-Pakete zu kaufen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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