Detailansicht Urteil
Verweigerung von Untervermietung;Wann ist eine Kündigung rechtsmissbräuchlich?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 294/08, 11.11.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Ein Fortschritt zur Bekämpfung dreister Mietermethoden
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Mieter Vermieter Kündigung Rechtsmissbrauch Untermieter Untervermietung außerordentlich 540 BGB §540 Zwangslage Mietobjekt Eltern als Untermieter erfinden täuschen Täuschung verweigern Verweigerung
Ähnliche Urteile
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
- Einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO gegen Mitbewohner auf Räumung der Wohnung auch bei Einspruch des Mieters gegen ergangenes Versäumnisurteil
- Protokoll bei Übergabe der Mietsache ist deklaratorisches Anerkenntnis / Keine Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ohne vorherige Fristsetzung nach § 281 BGB
- Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach Bedrohung durch Mieter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Mietminderung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Veränderung Schimmel Kurioses Wurzeln Eigenbedarfskündigung Verwalter Arzthaftung Wohnungseigentümer Beschluss Jahresabrechnung Miete Abschleppen Makler Eigentümerversammlung Tierhaltung Einstimmigkeit Anfechtungsklage Gegenabmahnung Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Nachbarrecht Kündigung Treppenlift Protokoll Beirat Wirtschaftsplan Garage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!