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Zur Zulässigkeit einer "Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden; § 253 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 94/12, 09.01.2013
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OLG Brandenburg, AZ: 3 W 18/06, 08.05.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Saldo Saldotheorie Bestimmtheit UNbetsimmtheit KLage KLageantrag Mieter Miete Rückstand Mietrückstand Mieter Vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Der BGH hat dieser Rechtsauffassung nunmehr ein Ende bereitet und sich für einen vereinfachten Klagevortrag des Vermieters ausgesprochen.