Detailansicht Urteil
Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln, wenn dem Vermieter die Mängel nicht angezeigt wurden; § 273, 320 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/09, 03.11.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 11/90, 18.01.1991
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Vermieter Mangel Schimmel Mietkürzung Mietminderung Miete kürzen vermindern Mietwohnung Mietrecht Mietzahlung Beseitigungsanspruch Zurückbehaltungsrecht Mängel BGB 535 536
Ähnliche Urteile
- Für die Rechtzeitigkeit der Miete genügt die Überweisung vom Mieterkonto, nicht der Zugang beim Vermieter; §§ 307; 556b Abs. 1 BGB
- Miete darf bis zur Höhe der Miete des Vormieters anfesetzt werden; §§ 556d, 556e BGB
- Kein Mietminderungsanspruch bei Entwendung einer im Keller vereinbarungsgemäß ausgelagerten Vermietereinbauküche?
- Keine Entschädigung für Reiseveranstalter, wenn Durchführung einer Pauschalreise durch Reisewarnung des auswärtigen Amtes unmöglich wird
- Kein Anspruch auf Kosten für Stornierung aus einem Beherbergungsvertrag wegen absagter Hotelübernachtung wegen der Corona-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Anfechtungsklage Protokoll Beirat Abmahnung Verwaltungsbeirat Schimmel Wohnungseigentümer Telefonwerbung Mietminderung Teilungserklärung Arzthaftung Organisationsbeschluss Treppenlift Verwalter Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Garage Miete Veränderung Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Nachbarrecht Sondereigentum Gegenabmahnung Kurioses Beschluss Wurzeln Nutzungsentschädigung Abschleppen Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!