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Mietminderung bei zu kleiner Wohnung
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 295/03, 24.03.2004
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Ist die Wohnfläche um 10 % kleiner als im Mietvertrag angegeben, darf der Mieter die Miete kürzen, da dieser Umstand einen Mangel des Mietobjektes gemäß § 536 BGB darstellt. Der Mieter muss dem Vermieter nicht darlegen, dass die Tauglichkeit der Wohnung durch die Flächendifferenz gemindert ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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