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Beschluss über Jahresabrechnung vor Beginn der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft ist mangels Beschlusskompetenz nichtig; § 28 Abs. 5 WEG
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 4/11, 17.06.2011
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Charlottenburg betraf den seltenen Fall, dass die (werdende) Eigentümergemeinschaft einen Beschluss über eine Jahresabrechnung gefasst hatte, der Zeiträume umfasste, die zeitlich noch vor der Entstehung der (werdenden) Gemeinschaft lag. Daher fehlte der Gemeinschaft für einen derartigen Beschluss die Beschlusskompetenz, so dass die Feststellung der Nichtigkeit durch das Gericht zutreffnd war.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WERDENDE Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft Gemeinschaft Abrechnung JAhresabrechnung Beschluss Beschlussfassung nichtig Nichtigkeit Beschlusskompetenz fehlende Rechtsanwalt FRank DOhrmann bottrop
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