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Der Vermieter ist frei in der Entscheidung, ob er Hundehaltung gestatten will oder nicht
LG Köln, AZ: 6 S 269/09, 04.02.2010
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Auch wenn der Vermieter in der Wohnanlage einigen Mietern die Hundehaltung gestattet hat, darf er frei entscheiden, ob er einem Mieter die Hundehaltung erlaubt oder nicht.

Grundsätzlich existiert kein Gleichberechtigungsrecht unter Mietern. Auch Art. 3 GG findet im Verhältnis unter Privatleuten keine Anwendung. Infolgedessen darf ein Mieter auch keinen Anspruch auf Gleichberechtigung bzgl. zum Beispiel der Wohnungsgröße oder der Lage erheben.

Ob die Mitmieter mit der Hundehaltung einverstanden sind, interessiert dabei nicht. Selbst wenn der Vermieter 7 Monate damit abwartet, den Mieter dazu aufzufordern, den Hund zu beseitigen, stelle dies keinen Rechtsmissbrauch dar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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