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Nichtigkeit der Teilungserklärung bei Regelung einer verkürzten Bestellzeit des Verwalters / Parteiwechsel im Anfechtungsverfahren???, §§ 26 Abs. 1 S. 5, Abs. 2 WEG; 263 ZPO
LG Itzehoe, AZ: 11 S 9/11, 25.10.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 7/12, 26.10.2012
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AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 72 C 42/12, 11.07.2012
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LG München I, AZ: 1 S 809/11, 08.08.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 196/08, 27.03.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Ferner vertrat das LG Itzehoe aufgrund einer kurzfristigen Auffassung des BGH (V ZR 196/08) ebenfalls die Ansicht, dass ein beklagter Wohnungseigentümer in einem Anfechtungverfahren auf die Klägerseite wechseln kann und dieser Parteiwechsel nach § 263 ZPO zulässig sei. Diese Auffassung ist mittlerweile durch BGH (V ZR 7/12) überholt (vgl. auch AG Berlin-Charlottenburg72 C 42/12).