Detailansicht Urteil
Haftung des Vermieters gegenüber gestürzten Mieter bei Verletzung der Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis ; §§ 328, 823 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 126/07, 22.01.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: I 9 U 38/12, 21.12.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streupflicht Schneeräumpflicht Schnee räumen Schneeräumen, Glatteis glatt Eis Winter kehren Mieter VERMIETER Haftung Unfall Verletzung Sturz Schaden Schmerzensgeld Mietvertrag Erdgeschoß Erdgeschoss Rechtsanwalt Franki Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Kündigung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Gegenabmahnung Beirat Miete Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Eigentümerversammlung Verwalter Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Sondereigentum Nachbarrecht Treppenlift Anfechtungsklage Jahresabrechnung Mietminderung Einstimmigkeit Garage Wohnungseigentümer Wurzeln Schimmel Abmahnung Teilungserklärung Tierhaltung Makler Veränderung Protokoll Arzthaftung Verwaltungsbeirat Beschluss Kurioses Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!