Detailansicht Urteil
Zur Zuständigkeit des WEG-Gerichts in Abgrenzung zu der allgemeinen Gerichtsbarkeit, §§ 72 Abs. 2 GVG, 43 Nr. 3, 62 Abs. 1 WEG, 281 ZPO
LG Duisburg, AZ: 7 S 10/10, 08.06.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit sachliche Berufungsgericht Verweisung falsches Gericht Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- WEG-Gericht ist bei Klagen unter Wohnungseigetümern nur bei wohnungseigentumsrechtlichen Bezug zuständig; §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; 43 Abs. 2 WEG
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Tierhaltung Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Teilungserklärung Treppenlift Arzthaftung Protokoll Abschleppen Makler Miete Telefonwerbung Verwalter Garage Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Veränderung Kündigung Beschluss Kurioses Beirat Nachbarrecht Sondereigentum Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Wurzeln Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!