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Kündigungsausschluss einer Mietwohnung über mehr als vier Jahre als AGB unwirksam, § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt BGB § 307 Abs. 1 Satz 1); § 573c BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 27/04, 06.04.2005
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Keywords: Miete Mieter Vereinbarung Mietvertrag KLausel Kündigung Kündigungsausschluß Kündigungsausschluss Verzicht Kündigungsverzicht Befristung konkludent konkludenter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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