Detailansicht Urteil
Ausweisung von Soll-Beträgen in der Jahresabrechnung und der Instandhaltungsrücklage unzulässig, § 28 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 44/09, 04.12.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 271/12, 11.10.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 217/12, 11.10.2013
-
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 124/11, 06.01.2012
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 79/10, 18.05.2011
-
AG Aachen, AZ: 86 C 1/07, 22.02.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rücklage Instandhaltungsrücklage Instandsetzungsrücklage Ausweisung EInstellung Jahresabrechnung Rücklagenbildung Jahresabrechnung Soll-Betrag Ist-Betrag soll-Beträge Ist-Beträge Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop GBG
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Wurzeln Gegenabmahnung Miete Tierhaltung Arzthaftung Schimmel Mietminderung Sondereigentum Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Makler Einstimmigkeit Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Veränderung Wohnungseigentümer Verwalter Wirtschaftsplan Protokoll Organisationsbeschluss Kurioses Abschleppen Garage Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Beschluss Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Treppenlift Beirat Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!