Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Mutter muss den biologischen Vater von Kuckuckskindern benennen
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 136/09, 09.11.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Richter entschieden, dass die Mutter dem Mann, der bisher für den Unterhalt des Kuckuckskindes aufkam, weil er annahm es sei sein Kind, nach Treu und Glauben ( § 242 BGB) Auskunft über den Namen des Mannes schulde, der als biologischer Vater in Frage kommt.

Dieser Anspruch berühre zwar die Persönlichkeitsrechte der Mutter, sei aber kein unzulässiger Eingriff, da der Schutz der Persönlichkeitsrechte durch die Rechte anderer beschränkt sei. Dies ist unter anderem dadurch begründet, dass die Mutter den Mann, der bisher das Kind anerkannte, diesen zur Vaterschaftsanerkenntnis veranlasste, indem diesen nicht über ihre sonstigen geschlechtlichen Zusammenkommnisse aufklärte.
Das Recht des Mannes wiegt in solchen Fällen dann stärker als das Persönlichkeitsrecht der Frau.
Die Auskunft sei ferner erforderlich, um weitere Unterhaltsfragen zu klären.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Mutter Kind Vater Vaterschaft Kuckuckskind Rechte Unterhalt uneheliches Kind nichtehelich Fremdgehen Anerkenntnis Persönlichkeitsrechte 242 BGB biologischer Vater Auskunftspflicht