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Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
AG Oberhausen, AZ: 334 C 69/23, 19.02.2025
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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