Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
AG Dorsten, AZ: 3 C 235/23, 16.01.2025
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Beschlussfassung zur Beauftragung einer Firma mit der Durchführung von Arbeiten, ohne dass zuvor auch nur ein Angebot eingeholt worden ist, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, da die zu erwartenden Kosten in keiner Weise beziffert sind.

Ohne Beschlussfassung ist ein Miteigentümer nicht berechtigt, die Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.

Einem Miteigentümer, welcher eigenmächtig lnstandhaltungsmaßnahmen durchführt, steht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten zu. Ein solcher Anspruch besteht weder aus Bereicherungsrecht, noch aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag.

Denn gem. § 18 Abs. 2 WEG kann jeder Eigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen und, soweit solche bestehen, den gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüssen entsprechen.

Ein Wohnungseigentümer, in dessen Sondereigentum eine gemeinschaftsliche Anlage (hier: Sickergrube) steht, ist nicht verpflichtet, der Gemeinschaft einen Schlüssel für den Notfall zur Verfügung zu stellen, wenn der Zugang im Notfall sichergestellt ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop