Detailansicht Urteil
Erwerb von Sondereigentum durch die Eigentümergemeinschaft als Verband entspricht grundsätzlich nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 63/10, 12.08.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Celle, AZ: 4 W 213/07, 26.02.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verband Eigentümerverband Kauf von Wohneigentum insolvente Eigentümer Erwerb von Wohneigentum Gemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentum
Ähnliche Urteile
- Baumängel - Wer kann den Bauträger in Anspruch nehmen, die Eigentümergemeinschaft oder der einzelne Wohnungseigentümer?
- Mängelansprüche beim Kauf einer Eigentumswohnung unterliegen nicht dem Gemeinschaftsrecht; § 10 WEG
- Verwaltungsbeirat darf im Vorfeld einer Verwalterwahl keine Wahlempfehlungen abgeben
- Unwirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung berührt die Stellung als Mitglied der Eigentümergemeinschaft und die damit einhergehende Verpflichtung zur Zahlung von Wohngeld nicht; §§ 119 ff, 138, 139 BGB, 16 Abs. 1 WEG
- Klagender obsiegender Eigentümer darf auch bei Forderungsausfall einzelner Beklagter nicht mit den Gerichtskosten im Wege einer Sonderumlage belastet werden / Zur Schätzung verbrauchsabhängiger Kosten; §§ 16 Abs. 2 und 8, 43, 49 WEG, 9a HeizkostenV
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Abschleppen Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Beschluss Verkehrsunfall Teilungserklärung Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Schimmel Einstimmigkeit Telefonwerbung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Garage Arzthaftung Protokoll Veränderung Wohnungseigentümer Miete Verwalter Jahresabrechnung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Beirat Kündigung Abmahnung Sondereigentum Kurioses Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Wurzeln Tierhaltung Makler Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Tatsächlich war durch vier Mehrheitseigentümer versucht worden, auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer mehr Einfluss auf die Stimmrechte zu erhalten. Denn die Stimmen der im Eigentum Eigentümergemeinschaft befindlichen Einheiten kommen zwangsläufig nur den Mehrheitseigentümern zugute, obwohl alle Eigentümer die laufenden Kosten dieser Kosten gemeinschaftlich tragen müssen.