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Mieter parkt widerrechtlich auf Grundstück - Abschleppen durch den Vermieter kann gegen das Schikaneverbot verstoßen; §§ 226, 242 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 126/24, 28.11.2024
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Grundsätzlich ist das Selbsthilferecht des Grundstückseigentümers wegen eines widerrechtlich parkenden Fahrzeugs nicht durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beschränkt.

Allerdings ist die Selbsthilfe durch das in § 226 BGB normierte Schikaneverbot begrenzt, was der Fall ist, wenn der Eigentümer das Fahrzeug hat abschleppen lassen, um den Parkenden zu sanktionieren und entsprechende Kosten zu verursachen.

Handelt es sich bei den Parteien nicht um ,,Fremde", sondern um die Mietvertragsparteien des streitgegenständlichen Grundstücks, dessen Mietvertrag nicht nur eine Wohnung umfasst, sondern auch eine auf dem Grundstück befindliche Garage, gelten für beide Parteien wechselseitige Rücksichtnahmepflichten iSd. § 241 Abs. 2 BGB. Diese wirken sich auch im Rahmen der Besitzstörungsrechte aus.

Dies gilt insbesondere dann, wenn von dem geparkten Pkw keine Störungen ausgehen und andere Parteien nicht behindert werden oder das Fahrzeugs während des Umzugs zwecks Ladevorgangs auf dem Grundstück abgestellt ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Selbsthilferecht verbotene Eigenmacht 859 BGB Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop