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Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
AG Bottrop, AZ: 8 C 154/24, 05.12.2024
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Der Verwalter haftet nicht für die entgangene Courtage eines Versicherungsmaklers, wenn die Gebäudeversicherung wegen einer bereits bestehenden Versicherung nicht zustande kommt.

Dere Verwalter ist nur als Stellvertreter der WEG tätig geworden und somit nicht Vertragspartner.

Eine Pflichtverletzung wegen Nichtkündigung der bestehenden Versicherung kommt grds. nicht Betracht.

Darüber hinaus ist die Maklerprovision als Vermögensschaden nicht von § 823 BGB geschützt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Versicherungsagent Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gebäudeversicherung Doppelversicherung Doppelversichert