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Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
LG Dortmund, AZ: 1 S 62/24, 03.12.2024
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Dies führt zu zwar Rechtsunsicherheiten, da keine sichere rechtliche Bewertung mehr möglich ist, berücksichtigt aber das Interesse der juristisch nicht geschulten GdWE an einer ordnungsgemäßen Verwaltung, auch wenn es aufgrund der Einfallentscheidung zu abweichenden Entscheidungen in der Rechtsprechung führen und das Prozessrisiko erhöhen wird.
Überraschend ist, dass das LG Dortmund die Möglichkeit der freien Farbgestaltung über § 20 Abs. 4 WEG begrenzen will. Die bisherige Tendenz in der Rechtsprechung und Literatur gehen eher dahin, die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage eng zu fassen und farbliche Abweichungen gerade nicht von § 20 Abs. 4 WEG erfassen zu lassen. Insoweit bleibt abzuwarten, wie die Kammer sich positionieren wird, wenn diese Frage in einem konkreten Einzelfall zur Klärung ansteht.