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Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
AG Bottrop, AZ: 8 C 172/23, 10.10.2024
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Undichte Fenster stellen grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar, vor allem dann, wenn erhebliche Zuglufterscheinungen vorliegen.

Insoweit hängt die hinzunehmende Luftdurchlässigkeit der Wohnung vom Baualter des Gebäudes und der Gültigkeit der jeweiligen Norm seinerzeit ab. Wenn der Vermieter jedoch bauliche Veränderungen vorgenommen hat, muss er auch insofern in der Regel Maßnahmen treffen, die den Anforderungen der zur Zeit des Llmbaus geltenden technischen (DIN-) Normen genügen.

Für den Fall, dass das Einhalten älterer technischer Normen dennoch zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen könnte, dürfte trotz Einhaltung dieser Normen ein Mangel vorliegen. Denn Vertragsschluss gilt insoweit ebenso wie im Entscheidungszeitpunkt typischerweise die - selbstverständliche - Anforderung an eine Mietwohnung, dass sie zum Bewohnen ohne Gesundheitsgefahren geeignet sein muss (vgl. BVerfG, Beschluß vom 04.08. 1998 - 1 BvR 1711-94).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop