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Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
AG Bad Schwartau, AZ: 3 C 1214/99, 05.01.2001
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Das Sterben in der angemieteten Wohnung und die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge dieses Versterbens sind keine Überschreitung des Gebrauchsrechts an der Mietsache.

Stellt die Beeinträchtigung eine Substanzverletzung der Wohnung dar, ohne deren Beseitigung die vertragsgemäße Rückgabepflicht verletzt wird, kann ein Schadensersatzanspruch ohne Verschulden des Verstorbenen oder seiner Erben nicht geltend gemacht werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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