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Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
LG Saarbrücken, AZ: 10 S 26/08, 11.12.2009
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Erkrankt ein Mieter infolge einer erhöhten Konzentration von Legionellen im Trinkwasser seiner Wohnung an einer beidseitigen Legionellenpneumonie und muss deshalb zwei Monate stationär und einen Monat lang in einer Rehaklinik behandelt werden, so steht ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro zu.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass er sich für sechs weitere Monate zur Stärkung der Muskulatur, Wiederherstellung der Beweglichkeit und Behandlung von Gleichgewichtsstörungen in krankengymnastischer Behandlung befand. Weiter war zu berücksichtigen, dass dem Vermieter lediglich einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen war.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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