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Vermieterhaftung bei Tod eines Wohnraummieters durch Legionelleninfektion
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 161/14, 06.05.2015
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Zur Pflicht des Wohnraumvermieters, das über die Wasserversorgungsanlage des Wohnhauses an die Mieter abgegebene Trinkwasser auf das Vorhandensein von Legionellen zu untersuchen.

Die Frage, ob eine Legionelleninfektion des Wohnraummieters durch kontaminiertes Wasser in der Mietwohnung erfolgt ist, betrifft die haftungsbegründende Kausalität und bedarf daher des Vollbeweises (§ 286 Abs. 1 ZPO).?

Der Vermieter kann unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für die Zeit vor dem am 1. November 2011 erfolgten Inkrafttreten des in § 14 Abs. 3 TrinkwV gesetzlich normierten Pflicht des Vermieters zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen haften.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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