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Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 15 C 59/20, 24.11.2020
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Das Versterben in der Mietwohnung stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar.

Wenn im Abnahmeprotokoll die Überschrift "festgestellte Mängel" gestrichen wurde, spricht dies gegen eine Übernahme der Malerkosten durch die Erben des verstorbenen Mieters.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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