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Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
AG München, AZ: 1292 C 11888/22, 19.04.2023
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1. Bei einem Kostenvolumen von 38.000,00 € sind Vergleichsangebote erforderlich, die eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zu schaffen, um den Eigentümern die Ausübung ihres Ermessens überhaupt erst zu ermöglichen.

2. Für die Jahresabrechnung ist es unerheblich, ob die Erhaltungsrücklage als Sollrücklage oder Istrücklage dargestellt wird, da die Rücklagendarstellung nicht Gegenstand des Beschlusses ist.

3. Wird eine Firma seit Jahren mit diversen Aufträgen betraut, sodass von Folgeaufträgen auszugehen ist, ist es nicht erforderlich, darüber hinaus gehende Vergleichsangebote einzuholen oder den Verteilerschlüssel anzugeben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop