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Mieter mißachtet Hausverbots eines Besuchers - fristlose Kündigung; § 543 Abs. 1 S 1 BGB
LG Hamburg, AZ: 311 S 89/23, 09.02.2024
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Der Vermieter kann, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden in erheblichem Maße gestört hat, trotz des Besitzrechts an der Wohnung und des Bestimmungsrechts des Mieters, wer sich in seiner Wohnung aufhält, ein Hausverbot aussprechen.

Ein Verstoß hiergegen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop pflichtverletzung